Bei Kündigung haben Sie nur 3 Wochen Klagefrist. Aufhebungsverträge nie voreilig unterschreiben. Abmahnungen konsequent prüfen und abwehren.
⚠️ Kündigung? Nur 3 Wochen Klagefrist. | Aufhebungsvertrag? Nie ohne Prüfung unterschreiben. | Abmahnung? Jetzt gegensteuern – jeder Tag zählt.
Für wen wir da sind
Ob Kündigung erhalten, Aufhebungsvertrag angeboten oder Abmahnung bekommen – wir kennen Ihre Lage und handeln schnell für Sie.
Sie haben Ihren Job verloren? Wir prüfen die Kündigung und kämpfen für Ihre Rechte – bevor die 3-Wochen-Frist abläuft.
Nie voreilig unterschreiben! Ein Aufhebungsvertrag hat schwerwiegende Folgen – wir prüfen und verhandeln bessere Konditionen für Sie.
Eine Abmahnung ist oft der erste Schritt zur Kündigung. Handeln Sie jetzt – mit Gegenwehr und Gegendarstellung schützen Sie Ihre Stelle.
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Wie es funktioniert
Einfach, transparent und ohne unnötige Hürden – so arbeiten wir für Sie.
Rufen Sie an oder schreiben Sie uns – wir sind schnell für Sie erreichbar.
Wir sichten Ihre Unterlagen und geben Ihnen eine klare erste Einschätzung.
Gemeinsam legen wir das Vorgehen fest – transparent und auf Augenhöhe.
Wir handeln konsequent für Ihre Interessen – vor Gericht oder im Vergleich.
Unsere Leistungen
Spezialisiert auf Kündigung, Aufhebungsvertrag und Abmahnung – für Arbeitnehmer im Rheinland.
Jede Kündigung hat Schwachstellen – betriebsbedingt, verhaltensbedingt oder personenbedingt. Wir finden sie und kämpfen für Ihr Recht.
Nie unterschreiben ohne anwaltliche Prüfung. Wir sichern Ihnen bessere Konditionen, höhere Abfindung und helfen, die Sperrzeit beim ALG zu vermeiden.
Eine Abmahnung darf nicht widerstandslos hingenommen werden. Wir prüfen die Wirksamkeit und veranlassen die Entfernung aus Ihrer Personalakte.
Wir kämpfen um eine maximale Abfindung – strategisch geplant, ob im Vergleich oder nach Klage.
→ Abfindung jetzt berechnenSchwangerschaft, Schwerbehinderung, Elternzeit – besonderer Schutz greift nur, wenn er auch geltend gemacht wird.
Die 3-Wochen-Frist ist hart – wir sichern sie für Sie. Von der Klageeinreichung bis zum Güte- und Kammertermin.
Warum VIENKEN arbeitsrecht
VIENKEN arbeitsrecht steht für kompetente, persönliche und konsequente Vertretung im Arbeitsrecht. Als Fachanwalt mit Schwerpunkt auf Arbeitnehmerrechten und Betriebsverfassungsrecht kennen wir die Stärken und Schwächen der Gegenseite.
Unser Grundsatz: Schnell, effektiv und fair – weil Ihre Zeit und Ihre Interessen zählen.
Wir kennen die regionalen Arbeitsgerichte, ihre Gepflogenheiten und Vorsitzenden – das verschafft Ihnen Vorteile.
Jetzt handeln
Schildern Sie uns Ihren Fall – wir melden uns schnellstmöglich. Vertraulich und ohne Verpflichtung.
Die Klagefrist beträgt nur 3 Wochen ab Zugang der Kündigung. Warten Sie nicht – kontaktieren Sie uns jetzt.
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